Erste urkundliche Erwähnung


Aus der Urkunde U17 im Hunolsteiner Archiv vom 25. April 1441 geht hervor, dass Mörsbach ursprünglich zur Herrschaft Kirkel gehört hatte und mit dieser zum Herzogtum Zweibrücken gekommen war.


Damit stand es unter der Herrschaft Bundenbach der Steinkallenfelser.


Quellenangabe:

  • Bernhard H. Bonkhoff: Mörsbach. Ein Dorfbuch. Festgabe zur Einweihung der Dreifaltigkeitskirche am 10. Juli 1988, Speyer 1988. Herausgegeben von der Protestantischen Kirchengemeinde Großbundenbach, ISBN 3-925536-16-7.

  • Für die Webseite aufgearbeitet von Birgit Dusch mit freundlicher Genehmigung von Pfarrer Dr. Bernhard H. Bonkhoff