Entstehung der Deponieanlage im Rechenbachtal


Am 16. Mai 1968 nahm der Gemeinderat von Mörsbach den Antrag der Stadt Zweibrücken zur pachtweisen Überlassung des Rechenbachtals zustimmend zur Kenntnis. Nachdem aber seitens der Bevölkerung eine Welle von Protesten einlief, beschloss der Rat am 30. September 1969 das Projekt abzulehnen. Doch über das Wasserwirtschaftsamt in Kaiserslautern und das Landratsamt in Zweibrücken wurde dann in Gesprächen doch auf das Zustandekommen des Projektes hin gearbeitet: Am 02. Dezember 1969 was das Thema Mülldeponie wieder auf der Tagesordnung. Am 13. März 1970 wurde dann Einstimmigkeit erzielt und die Deponie wurde angelegt.[1]

Betrieb der Deponie bis 2015


Die Deponie wurde bis 2005 als Hausmülldeponie betrieben. Da die Anlage nicht mehr den modernen Richtlinien des Umweltschutzes entsprach, wurde der Müll/die Deponie nach einer aufwändigen Sanierungsmaßnahme bis zum Jahr 2011 vollständig beräumt. Dabei wurde das auf der Altdeponie gelagerte Deponat (Hausmüll) vollständig auf die neuen, nach den Vorgaben der Technischen Anleitung Siedlungsabfall basisabgedichteten, Deponieabschnitte DA 1 bis 4 umgelagert. 


Seit dem 01.06.2005 werden – entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung – nur noch mineralische Abfälle angenommen. Allerdings ist die Herkunft der abgelagerten Abfälle nicht mehr auf die Stadt Zweibrücken und das angrenzende Umland beschränkt. Der überwiegende Anteil der dort deponierten Abfälle stammt aus Rheinland-Pfalz oder den angrenzenden Bundesländern Saarland und Baden-Württemberg. Ferner werden Abfälle aus dem europäischen Ausland angenommen.


Nach Zugrundelegung der derzeitigen Ablagerungsmengen wird die Deponie (DA 1 bis 4) mit ca. 900.000 m³ in ca. fünf Jahren (Stand 2015) verfüllt sein. Für Rheinland-Pfalz ist eine Entsorgungssicherheit für DK II-Deponien voraussichtlich nur noch bis 2025 gegeben.[2]

Erweiterung um einen DK II-Deponieabschnitt


Den bestehenden Bauabschnitten DA 1 bis 4 soll im Osten ein Deponieabschnitt DA 5 der Klasse DK II, herzustellen in zwei Bauabschnitten, DA 5.1 und DA 5.2 angeschlossen werden. Die benötigte Fläche befindet sich vollständig innerhalb der mit Plangenehmigung vom 02.03.2007, Az. 315-89700/ZW Dep. Rech. 0206 4. BA (II-A), für den 4. BA erfassten Flächen, und zwar auf dem beräumten Bereich der ehemaligen Hausmülldeponie. Die somit neue Nutzung nach aktuellen Rechtsvorgaben und dem Stand der Technik ermöglicht die Fortsetzung des überregionalen Entsorgungsangebots und des Beitrags zur Entsorgungssicherheit in Bezug auf DK I- und DK II-Abfälle in ganz Rheinland-Pfalz.

Durch Optimierung von Lage und Größe der Abschnittsstrukturen konnte der Flächenbedarf gegenüber dem Flächenbedarf zum Zeitpunkt des Scopingtermins von 12,6 ha auf 8,9 ha reduziert werden, verteilt auf DA 5.1 mit 4,0 ha und DA 5.2 mit 4,9 ha. Weitere 1,8 ha werden für periphere Anlagen, 3,7 ha für das Baustofflager sowie 4,0 ha für die Seitenentnahme benötigt.

 

Als weiterer Standortvorteil wird das Vorhandensein der kompletten Infrastruktur einschließlich Verkehrsanbindung angesehen. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden knapp 190.000 m³ im Jahresdurchschnitt mit Maximalanlieferungen bis 232.000 m³ angenommen und deponiert. Mit den 4 Mio. m³ des Erweiterungsvolumens wird für die Stadt Zweibrücken sowie die gesamte Region eine Entsorgungssicherheit für die nächsten 20 bis 25 Jahre gesichert.

 

Die einzelnen Bauphasen sind wie folgt zu beschreiben:

  1. Freilegen der bestehenden Sickerwassereinrichtungen der DA 1 bis 4 und Überführung in eine Vollrohrleitung
  2. Herstellung des Planums und der Fassung von Interflow
  3. Nach Herstellung der geotechnischen Barriere Aufbau des mineralischen Dichtungssystems sowie des zweiten (Asphalt-)Dichtungssystems
  4. Baubegleitend zu Erdarbeiten Errichtung des Regenrückhaltebeckens RRB III.[2]

Weblinks:

  • Wikipedia - u.a. Beschreibung der Deponieklassen I bis IV
  • DeponieOnline - Ein aktueller Wegweiser durch die Informationsflut zum Thema Deponie

Quellenangabe:

  • [1] Bernhard H. Bonkhoff: Mörsbach. Ein Dorfbuch. Festgabe zur Einweihung der Dreifaltigkeitskirche am 10. Juli 1988, Speyer 1988. Herausgegeben von der Protestantischen Kirchengemeinde Großbundenbach, ISBN 3-925536-16-7.
    Für die Webseite a
    ufgearbeitet von Birgit Dusch mit freundlicher Genehmigung von Pfarrer Dr. Bernhard H. Bonkhoff

  • [2] Abfallrechtliche Planfeststellung für den 5. Deponieabschnitt der DK II-Deponie Rechenbachtal des Umwelt- und Servicebetriebes Zweibrücken vom 10.06.2015 Az.: 89 30-ZW Rech:314