Entfall der Pflicht zur Kontakterfassung

Liebe Gemeindemitglieder,

 

die aktuelle Änderung der 30. CoBeLVO umfasst wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben im Blick auf das kirchengemeindliche Wirken vor allem den Entfall der Pflicht zur Kontakterfassung sowie den Entfall des Erfordernisses zur Anmeldung für die Gottesdienste.

 

Bei Bestattungen und Gottesdiensten gilt weiterhin die Maskenpflicht und die 3G-Regelung. Eine direkte Beschränkung der Teilnehmerzahl gibt es nicht, allerdings ist die Anzahl der Sitzplätze durch das Abstandsgebot limitiert. Deshalb muss bei besonderen Anlässen zumindest die Anzahl der Gäste mit den Verantwortlichen besprochen werden.