Würdigung des Ehrenamts

Liebe Mitbürger,

 

Schnelles Internet ist wichtig und ich denke für viele mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Aber mir liegt auch am Herzen, dass die Bürger von Mörsbach wahrgenommen werden. Durch meine Geburtstagsbesuche bei unseren älteren Mitbürgern/innen erlebe ich oft, dass ohne Nachbarschaftshilfe vieles nicht so gut funktionieren würde. Gleichzeitig gibt es auch junge Menschen, die sich sozial engagieren, sei es im Sportverein, im Kindergarten, für die Pfarrgemeinde, etc.

Diesen Menschen möchte ich persönlich jetzt schon meinen Dank aussprechen.


Damit aber die vielfältigen Tätigkeiten und die Menschen dahinter gesehen und wahrgenommen werden, möchte ich einen sogenannten Ehrentag einführen, an diesem Tag sollen diese Menschen geehrt werden und evtl. sogar die neue Ehrenamtskarte überreicht bekommen.


Wer also jemanden vorschlagen möchte oder sich selbst melden möchte, kann dies unter folgender E-mail bzw. Telefonnummer tun. Alternativ auch über das Kontaktfeld weiter unten.


Ich würde mich über reges Melden sehr freuen. Trauen Sie sich!!!


Email: post@naturheilpraxis.de

Tel.: 06332/209267

 

Voraussetzung: Regelmäßige (mindestens zwei Stunden die Woche bzw. 104 Stunden im Jahr) Mitarbeit im sozialen Bereich. Also nicht ein Haus gebaut oder am Dorffest geholfen, sondern Ältere gepflegt, einkaufen, Kinderturnen etc.

 

Wer sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält, hat die Möglichkeit, die Ehrenamtskarte Rheinland Pfalz zu erhalten.

 

"Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden."

Quelle: Wir tun 'was der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz - Stand: März 2015

 

Eure Ortsvorsteherin,

 

Susanne Murer


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